Kosten der Ausbildung
- Die anfallenden Kosten der Theorie-Ausbildung werden jeweils von den Erträgen während der Ambulanzphase nachentrichtet. Sie ergeben sich aus den von den Krankenkassen vergüteten 600 Patienten-Behandlungsstunden.
- Dagegen wird das Honorar für Lehrtherapie (Selbsterfahrung) und Supervision jeweils direkt an die betreffenden Lehrtherapeut:innen bzw. Supervisor:innen entrichtet.
- Schlussendlich ergeben sich aufgrund dieses Finanzierungsmodells für die einzelnen Ausbildungskandidat:innen ausgesprochen moderate Kostenbelastungen. Eine detaillierte Erörterung dieser Refinanzierung erfolgt in einem Informationsgespräch.