Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten in Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie
Für diplomierte Psychologen (seit 2008 gilt der Master-Abschluss) bieten wir die fünfjährige berufsbegleitende Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie an.
Gemäß dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG von 1998) umfasst die Ausbildung mindestens 4200 Stunden. Sie besteht aus einer praktischen Tätigkeit, einer theoretischen Ausbildung, einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlungen unter Supervision sowie einer Lehrtherapie (Selbsterfahrung), welche die künftigen Psychotherapeuten zur Reflexion eigenen therapeutischen Handelns befähigt. Die Ausbildung schließt mit dem Bestehen der staatlichen Prüfung ab.
Praktische Tätigkeit
Praktika bilden die Anfangsphase der Ausbildung. In Kooperationseinrichtungen erwerben die Ausbildungskandidaten grundlegende Erfahrungen in der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert sowie Kenntnisse anderer Störungen, bei denen Psychotherapie nicht indiziert ist. Diese praktische Tätigkeit umfasst 1800 Stunden und ist in Abschnitten von jeweils mindestens drei Monaten abzuleisten, und zwar
- 1200 Stunden in mindestens einem Jahr an einer psychiatrischen klinischen Einrichtung, die zur Weiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen ist und zu unseren Kooperationspartnern gehört. Dabei muss der Ausbildungsteilnehmer an der Diagnostik und Behandlung von 30 Patienten beteiligt werden.
- 600 Stunden in mindestens 6 Monaten an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung, in der Praxis eines Arztes mit einer ärztlichen Weiterbildungsbefugnis in der Psychotherapie oder eines Psychologischen Psychotherapeuten.
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung findet in Form von Vorlesungen, Seminaren und praktischen Übungen statt und umfasst 600 Stunden. Sie vermittelt Grundkenntnisse für die psychotherapeutische Tätigkeit und im Rahmen der vertieften Ausbildung Spezialkenntnisse in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie. Die Inhalte der theoretischen Ausbildung ergeben sich aus der Anlage 1 zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten.
Praktische Ausbildung (Ambulanzphase)
Dieser Teil der Ausbildung beginnt mit Abschluss der Grundausbildung nach 2 ½ Jahren und erfolgt in Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie. Er umfasst 600 Behandlungsstunden unter Supervision mit sechs Patientenbehandlungen sowie 150 Supervisionsstunden, von denen 50 Stunden als Einzelsupervision durchzuführen sind. Diese Patientenbehandlungen finden in der Ambulanz des Instituts statt.
Selbsterfahrung
Die Lehrtherapie umfasst 60 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung und 90 Stunden Einzelselbsterfahrung. Gegenstand der Lehrtherapie ist die Vertiefung der Selbsterkenntnis, so dass der Ausbildungstherapeut lernt, die bei der Behandlung von Patienten auftretenden eigenen Gefühle zu verstehen und mit ihnen umgehen.
Prüfung
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen, die aus einem externen schriftlichen und einem institutsinternen mündlichen Teil besteht. Einzelheiten können der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten entnommen werden.
Kontakt unter: 030 - 30 20 11 14
oder: Ausbildung-PPT(at)itgg-berlin.de